Charlotte Jonen

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Aktuelle Konzertrezensionen 

"Brilliante Geigensolistin"

 "(...) Große Musizierkunst erlebte das Publikum dann beim "Konzert für Violine und Orchester op. 61 D-Dur“ von Ludwig van Beethoven. Der Solopart dieses allseits bekannten, aus drei Sätzen bestehenden Konzertes mit seinen enormen spieltechnischen Anforderungen war bei Charlotte Jonen bestens aufgehoben. Mit Brillanz und wohl eingesetzter Virtuosität – das Konzert wurde anfangs von vielen Geigern als „unspielbar“ abgelehnt – wusste sie im ersten Satz nach der wunderbaren Orchestereinleitung jeden Zuhörer zu fesseln. Mit exquisiter Melodiegestaltung glänzte das Larghetto und beim lebendigen Rondo konnte Charlotte Jonen ihrer Spielfreude freien Lauf lassen. Das Orchester glänzte im jederzeit stimmigen Dialog mit der Solistin. Das Publikum erlebte eine überaus niveauvolle Interpretation, die dem hohen künstlerischen Anspruch von Klaus Böwering gerecht wurde."

(Rheine, MV- 21.11.2016)


"Großes Einfühlungsvermögen"

 "(...) Beim Hauptwerk des Abends, dem Beethoven-Konzert, ergänzten sich Orchester und Soloinstrument auf geradezu geniale Weise. Das Orchester stellte das eingängige Hauptthema des ersten Satzes vor, die Geige nahm es auf, umspielte es, veränderte, modulierte, spannte weite melodische Bögen und schuf dadurch die Kontraste, aus denen die Musik ihre Spannung zieht, die sie so hörens- und erlebenswert macht.

Die große Musikalität Charlotte Jonens zeigte sich in ihrem großen Einfühlungsvermögen und darin, mit welchem Variationsreichtum sie im zweiten Satz agierte; ihre Virtuosität wurde vor allem in der Kadenz zum und im dritten Satz selbst deutlich. Technisch schwierige Doppelgriffe, eine gewaltige Dynamik (ohne dabei das Gleichgewicht mit dem Orchester aus dem Auge zu verlieren) und flüssige Sololäufe, die wie selbstverständlich wirkten, zeichneten ihren Auftritt aus. Bei alledem verlor die junge Künstlerin aber nie die Bodenhaftung – sie stellte ihre technischen Fähigkeiten ganz in den Dienst des Gesamtwerkes. Großartig – und zu Recht mit stehenden Ovationen bedacht."

(Westtfälische Nachrichten- 15.11.2016)

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